Die grundlagen unseres clubs

Willkommen beim Paintball Club Ostschweiz! Hier finden Sie unsere Statuten, die das Fundament unseres Vereins bilden. Nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um unsere Werte und Regeln kennenzulernen, die uns zu einer starken Gemeinschaft machen. Wir legen Wert auf Fairness, Sicherheit und Spass – erfahren Sie, wie wir dies gemeinsam leben.

Lesen sie unsere vollständigen statuten

Um ein umfassendes Verständnis für unseren Verein zu erhalten, laden wir Sie ein, die vollständigen Statuten herunterzuladen oder zu lesen. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren unter [[info@pbco.ch]] oder [[076 384 38 90]].

 

1. Name und Sitz

Unter dem Namen „Paintball Club Ostschweiz“, in Folge „PBCO“ genannt, besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Münchwilen. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

 

 2. Ziel und Zweck

Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn ausgerichtet ist bezweckt:

• Förderung des Paintballs

• Messen mit anderen Vereinen an den Ligen

• die Pflege der Kameradschaft

 

Jedes Mitglied / jeder Spieler ist persönlich für seine Schutzausrüstung verantwortlich. Vor Beginn jedes Spieles werden die Spieler und ihre Schutzausrüstung überprüft. Diese muss den Sicherheitsstandards entsprechen (Zuwiderhandlung führt zu Spielausschluss).

 

 3. Mittel

Zur Verfolgung der Vereinszwecke verfügt der Verein über folgende Mittel:

 • Mitgliederbeiträge

 - Aktivmitglied 50.- im Monat

 - Passivmitglied 20.- im Monat 

• Spenden und Zuwendungen aller Art

• Erträge aus eigenen Veranstaltungen

 

 4. Mitgliedschaft

Aktivmitglieder können natürliche und juristische Personen werden die den Vereinszweck unterstützen.

Passivmitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.

Ehrenmitglieder können natürliche und juristische Personen werden, welche den Verein im besonderen Masse unterstützen.

Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten.

 

5. Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss.

 

6. Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist jederzeit auf ende des jeweiligen Monats möglich.

Ein Mitglied kann jeder Zeit mit Angaben von Gründen des Vorstandes ausgeschlossen werden.

 

 7. Organe des Vereins

 Die Organe des Vereins sind.

• die Mitglieder

• der Vorstand

• Die Gründer

 

8. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder zum Voraus schriftlich eingeladen.

 

9. Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Der Vorstand vertritt den Verein nach Aussen und führt die laufenden Geschäfte.

 

10. Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen findet ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko statt.

Es wird keine Haftung für Schäden, welcher Art auch immer, insbesondere gegenüber Dritter übernommen.

Es wird keine Haftung bei Verletzungen von Teilnehmer/innen übernommen.

Jede/r Veranstaltungsteilnehmer/in handelt eigenverantwortlich und übernimmt die volle Haftung für die von ihr/ihm verursachten Schäden am Eigentum Dritter, anderer TeilnehmerInnen und/oder Besucher/innen.

 

11. Auflösung des Vereins

Der Verein kann nur durch den Vorstand aufgelöst werden.

Bei einer Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen einem guten Zweck gespendet.

 

12. Verhaltensregeln

Begriffe wie „Waffe“, „tot“‚ „Gewehr“ und dergleichen gibt es beim Paintballspiel nicht, es heisst vielmehr „Markierer“, „markiert“, usw.

 

Aggressive Verhaltensweisen werden nicht geduldet und können den Ausschluss des Spielers zur Folge haben.

 

13. Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 1.7.2013 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

 

Datum, Ort Münchwilen 1.7.2013

 

 Die Gründer

 

Janine Baumgartner

Manuel Bachmann

Marvin Messmer